Spiel- und Platzordnung

1. Spielberechtigung

a) Spielberechtigt ist jedes  aktive Mitglied, das seinen vollen Jahresbeitrag bezahlt hat.

b) Jugendliche und Schüler/innen, welche als Mitglieder verzeichnet sind, haben volle Spielberechtigung.

c) Passive Mitglieder und Gäste sind durch die Buchung eines aktiven Mitglieds, durch Zahlung einer Buchungsgebühr von € 5,00 pro Stunde und Person, spielberechtigt. Für die Zahlungsabwicklung ist das aktive Mitglied zuständig.

d) Gäste (Externe) können durch Buchung Ihrer Person und anderen Gästen nur Platz 5 buchen. Die Buchungsgebühr in Höhe von € 15,00 pro Platz und Stunde ist vor Spielbeginn an den Verein oder einen Vereinsvertreter zu entrichten. 

 

2. Platzbelegung

a) Jeder Spieler/in kann sich bis 14 Tage im Voraus auf freie Plätze eintragen.

b) Die Platzbelegungen sind nur für volle Stunden zu buchen. Längstens jedoch für zwei zusammenhängende volle Stunden. Sollten Plätze frei sein, so kann auch entsprechend länger gespielt werden.

c) Bei Sonderveranstaltungen des Vereins, wie Schleiferl-Turniere, Vorstandturniere usw. werden entsprechende Plätze bebucht. Alle Spieler dieser Veranstaltungen brauchen sich nicht registrieren und keine Platzgebühren bezahlen. Das Spielen ist für diese Veranstaltungen für Alle platzgebüh- renfrei.

d) eine Spielstunde beträgt 55 Minuten. Am Ende des Spiels (restlichen 5 Minuten) ist der Platz mit einer Matte abzuziehen und die Linien mit einem Besen zu säubern.

 

3. Spielbekleidung

a) Als Spielbekleidung gilt - von Wärmekleidung abgesehen - handelsübliche Tenniskleidung.

b) Das Betreten des Platzes ist nur in Tennisschuhen erlaubt.

c) Das Spielen mit nckten Oberkörper ist nicht erlaubt.

 

4. Haftung

a) Jeder Spieler haftet für von ihm vertretende Beschädigungen des Platzes und dessen Einrichtungen. Er hat diese unverzüglich dem 2. Vorstand zu melden. Eiltern haften für Ihre Kinder.

b) Der Verein ist haftpflichtversichert bei der ARAG über den BLSV.

 

5. Bespielbarkeit der Plätze

Den Anordnungen des Platzwartes und der Vorstandsmitglieder ist Folge zu leisten.

 

6. Verstöße

Bei Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung kann der Vorstand disziplinarische Maßnahmen einleiten (z. B. Verwarnung, Platzsperre oder Vereinsausschluß).

Die Vorstandschaft behält sich vor, in der Vereinsordnung und in der Spiel- und Platzordnung bei Bedarf Änderungen vorzunehmen.